LOGOPÄDISCHE PRAXIS RENARD –
Gezielte Therapien für Kinder und Erwachsene

Vor der Therapie ...

Vor der Therapie klären Sie bitte zunächst die Therapiebedürftigkeit mit Ihrem Arzt und vereinbaren dann telefonisch einen Termin mit uns. Bitte beachten Sie, dass die Heilmittelverordnung 28 Tage nach Ausstellung ihre Gültigkeit verliert. Deshalb sollten Sie diese möglichst erst kurz vor dem ersten logopädischen Behandlungstermin bei Ihrem Arzt abholen.

Infos zur Therapie

Die logopädische Therapie kann Ihnen Ihr Hausarzt, ein HNO-Arzt, ein Neurologe, ein Kinderarzt oder ein anderer Facharzt verordnen.

Bitte beachten Sie, dass die Heilmittelverordnung 28 Tage nach Ausstellung ihre Gültigkeit verliert. Deshalb sollten Sie diese möglichst erst kurz vor dem ersten logopädischen Behandlungstermin bei Ihrem Arzt abholen.

Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns an (Tel. 09482 | 90 84 20).

Nach Vereinbarung eines Ersttermins erfolgen üblicher Weise folgende Schritte:

1. Diagnostik
Erstgespräch mit Fragen zur Krankheitsvorgeschichte (Anamnese) und gezielte Tests zur Einschätzung des Sprachstandes. Feststellung der Diagnose in Zusammenarbeit mit dem Arzt

2. Beratung
Ausführliche Auswertung der Diagnoseergebnisse. Tipps, Hilfestellungen und Informationen bezüglich der Problematik.

3. Therapie
Individuelle Therapieplanung und -durchführung und ggf. Ergänzung der logopädischen Therapie durch interdisziplinäre Zusammenarbeit.

Für eine logopädische Behandlung benötigen Sie ein Rezept Ihres Arztes (Heilmittelverordnung für Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie), das nicht älter als 28 Tage ist.

Als Privatpatient benötigen Sie für die Therapie ein Privatrezept Ihres Arztes.

Diese Heilmittelverordnung kann vom HNO-Arzt, Kinderarzt, Allgemeinmediziner, Neurologen, Phoniater, Kieferorthopäden oder Zahnarzt ausgestellt werden.

Sollten Ihnen bereits Vorbefunde für Ihr Störungsbild o.ä. vorliegen, diese bitte ebenfalls zum ersten Termin mitbringen.

Eine Therapie-Sitzung dauert je nach ärztlicher Verordnung 30, 45 oder 60 Minuten.

Die logopädische Behandlung ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, als Heilmittel ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Patienten unter 18 Jahren sind generell von allen Zuzahlungen befreit.

 

Patienten unter 18 Jahren sind generell von allen Zuzahlungen befreit.

Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr müssen pro Verordnung eine Pauschale von 10 € und pro erbrachter Therapiestunde eine Zuzahlung in Höhe von 10% leisten.

Kleines Lexikon

In der Medizin gibt es eine Vielzahl von Fachbegriffen, auch in der Logopädie. Für Interessierte haben wir ein kleines Lexikon erstellt zur Klärung von logopädischen Fachbegriffen in aller Kürze.   Zum Lexikon …

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