Behandlung via Videotherapie (TML – Telemedizinische Leistungen) wieder möglich

Die Behandlung via Videotherapie ist nun endlich wieder möglich.

Dafür gelten seitens der Krankenkasse folgende Regeln:

  • Präsenz gilt immer für Diagnostiken bzw. die 1. Therapie in der Praxis
  • Regelmäßige Verlaufskontrollen in Präsenz
  • TML nur für geeignete Patient*innen – § 7a (4) beachten
  • Keine TML vor dem 4. Geburtstag
  • TML ab dem 4. bis zum 7. Geburtstag nur in Begleitung von Bezugspersonen
  • Unterstützung bei Hilfebedürftigkeit muss gewährleistet sein
  • TML auch möglich, wenn ein Hausbesuch verordnet ist 
  • Bestätigung der Leistung mit dem Kürzel „TML“
  • Patient*innen bestätigen elektronisch oder per Fax

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Ihr Praxisteam

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