Behandlung via Videotherapie (TML – Telemedizinische Leistungen) wieder möglich
Die Behandlung via Videotherapie ist nun endlich wieder möglich.
Dafür gelten seitens der Krankenkasse folgende Regeln:
- Präsenz gilt immer für Diagnostiken bzw. die 1. Therapie in der Praxis
- Regelmäßige Verlaufskontrollen in Präsenz
- TML nur für geeignete Patient*innen – § 7a (4) beachten
- Keine TML vor dem 4. Geburtstag
- TML ab dem 4. bis zum 7. Geburtstag nur in Begleitung von Bezugspersonen
- Unterstützung bei Hilfebedürftigkeit muss gewährleistet sein
- TML auch möglich, wenn ein Hausbesuch verordnet ist
- Bestätigung der Leistung mit dem Kürzel „TML“
- Patient*innen bestätigen elektronisch oder per Fax
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Ihr Praxisteam